Grundsätze

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..aus der Konstitution der Liberalen Großloge von Österreich.

Präambel und Selbst-Definition

Die Konstitution regelt das Wirken der Liberalen Großloge von Österreich als freimaurerische Organisation.

Jede Mitgliedsloge der Liberalen Großloge von Österreich ist allen anderen Mitgliedslogen für die Einhaltung der Grundsätze

  • des Straßburger Appells vom 22. Jänner 1961
  • der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 18. Dezember 2000

verantwortlich und daher verpflichtet, Mindestanforderungen an das Logenleben einzuhalten.

Die Tradition der Liberalen Großloge von Österreich gründet sich insbesondere auf folgende Dokumente:

  • die “Alten Pflichten” (Old Charges) von James Anderson aus 1723,
  • die “Neuen Pflichten“, erstellt 1974 von der Unabhängigen Freimaurer Loge Wien, durch welche die “Alten Pflichten” zeitgemäß interpretiert wurden
  • sowie auf ein evolutionäres Menschenrechtsverständnis auf Basis der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 und anerkannter moderner Menschenrechtsdokumente unter Berücksichtigung von Allgemeinen Menschenpflichten.

Die Liberale Großloge von Österreich dient dem Außenauftritt gegenüber der freimaurerischen Welt und der dafür notwendigen Innenorganisation zwischen den ihr angehörenden Freimaurerlogen, die gemäß den Grundsätzen der Straßburger Deklaration des CLIPSAS vom 22. Jänner 1961 als gerechte und vollkommene Logen gegründet wurden und sich zu dieser bekennen.

Die Liberale Großloge von Österreich bekennt sich zu absoluter Gewissensfreiheit, Toleranz und Pluralismus und vereint in ihren Mitgliedslogen Freimaurer beiderlei Geschlechts ohne Unterschied von Herkunft, Religion und Weltanschauung und ist jeder anderen freimaurerischen Institution gegenüber selbstständig und unabhängig. Die Mitgliedslogen gewähren einander ein allgemeines und gegenseitiges Besuchsrecht. Die inneren Angelegenheiten der Mitgliedslogen (im Besonderen die Wahl des Rituals, die Wahl der aufzunehmenden Schwestern und/oder Brüder) liegen in der Entscheidung und Verantwortung jeder Mitgliedsloge.

Die Liberale Großloge von Österreich ist jeder anderen freimaurerischen Institution gegenüber selbstständig und unabhängig; ihre Mitgliedslogen vertritt sie in der freimaurischen Außenwelt als Obödienz mit eigener Rechtspersönlichkeit.