Alpina 4/2000

Das Thema hat offensichtlich bei den Brüdern keinen Anklang gefunden. Es ging von keiner Loge eine Arbeit dazu ein. Das ist erstaunlich, denn im Vorfeld der Volksabstimmung wurde in einer Zeitschrift in Basel der Vorlage der Vorwurf gemacht, es handle sich um eine freimaurerische Verfassung, die abzulehnen sei. Dem ist natürlich nicht so. Während die erste Verfassung des neuen Bundesstaates von 1848 weitgehend das Werk eines einzelnen war, nämlich des Freimaurers und späteren Bundesrates Jonas Furrer, und die revidierte Verfassung von 1874 freimaurerischen Geist atmete, hat an der neuen Verfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft kein Freimaurer mitgearbeitet. Es waren vor allem Spezialisten des Verfassungsrechts, aber auch Politiker, die die neue Verfassung schufen und die schliesslich auch im Parlament noch mannigfache Änderungen anbrachten. Aber Freimaurer waren bei der Entstehung nicht beteiligt. Und trotzdem atmet sie freimaurerischen Geist. Sie beginnt mit den Worten . Und sie führt dreissig verschiedene Freiheitsrechte auf, die in der Schweiz nun verfassungsmässig garantiert sind. Die alte Verfassung kannte nur deren acht.

Für die Zeitschrift Alpina hat der Jurist Gabor Paul Ondo das Thema bearbeitet. Er unterzieht die neue Verfassung unseres Landes, die seit Neujahr in Kraft ist, einer kritischen Würdigung aus freimaurerischer Sicht und kommt zum Schluss, dass sie ein modernes, zeitgemässes Grundgesetz ist, das auch für spätere Ergänzungen und Anpassungen Raum offenlässt.

Der neuen Verfassung wurde vorgeworfen, dass sie keine grossen neuen Ideen verwirkliche, sondern nur das Bestehende weitgehend in eine neue Form bringe. Wie Gabor Ondo jedoch in seiner Arbeit feststellt, ist dies nur bedingt richtig. Es hat neue Aspekte in der Verfassung, beispielsweise den Umweltschutz, das Verbot der Veränderung des menschlichen Erbgutes und die Nachhaltigkeit, das heisst die Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen. Für die Freimaurerei ist die neue Verfassung zudem eine Genugtuung, indem sie feststellen kann, dass das Einstehen für die Menschenrechte und die Menschenwürde heute zum Allgemeingut geworden ist. So atmet die neue Bundesverfassung, auch wenn ihr keine Freimaurer zu Gevatter gestanden sind, viel freimaurerischen Geist. Und darüber dürfen wir uns freuen.

Alfred Messerli

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