Alpina 4/2001

"Die Pflichten eines Freimaurers" heisst das aktuelle Thema der Aprilnummer unserer Zeitschrift. Das Thema ist bewusst persönlich gestellt und geht jeden Bruder persönlich und direkt an. Über die Alten Pflichten von James Anderson ist schon sehr viel geschrieben worden. Sie bilden auch heute noch, obwohl sie aus dem Jahre 1723 stammen, die Grundlage der Freimaurerei. Was unter den "Alten Pflichten" verstanden wird, ist in der ersten Ausgabe der "Constitutions" von Reverend James Anderson enthalten, der 1723 im Auftrag des Grossmeisters Herzog von Montagu ein Manuskript vorlegte, das die Genehmigung der Grossloge fand.Das Buch enthält zunächst ein Vorwort mit Widmung an den Herzog von Montagu, unterschrieben von J. T. Desaguliers, dem Deputierten Grossmeister. Hieraus folgt eine Geschichte der Freimaurerei, die bei jeder Aufnahme von neuen Brüdern vorgelesen werden soll. Sie beginnt bei Adam und endet bei den Steinmetzen und Bauleuten der englischen Könige. Auf diese in mehrfacher Beziehung sonderbare Geschichtsklitterung folgt dann das eigentliche Hauptstück, "The Charges of a Free-mason". Darauf folgt eine Art Hausordnung, "General Regulations", in 39 Punkten, die wir heute als Verfassung oder Gesetzbuch bezeichnen würden.

Die Alten Pflichten sollten jedem Freimaurer bekannt sein. Beim heutigen Thema haben wir aber bewusst von diesen Alten Pflichten abgesehen, sondern die Frage nach den heutigen und aktuellen Pflichten eines Freimaurers gefragt. Der Alt Stuhlmeister Louis Ribaux stellt sie in seinem Artikel umfassend dar. Marcel Valmy, der als Autor verschiedener Bücher über die Freimaurerei das Thema von Grund auf kennt, listet die Pflichten auf seine Art auf. Uns dünkt, dass damit genügend Lese- und vor allem auch Diskussionsstoff geliefert wird, um in den Logen das Thema noch vertiefter zu behandeln. Wir können mit unserer Zeitschrift nur Denkanstösse geben. Die Arbeit muss jeder einzelne tun.

Alfred Messerli

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