Alpina 4/2001
"Die Pflichten eines Freimaurers" heisst das aktuelle Thema der
Aprilnummer unserer Zeitschrift. Das Thema ist bewusst persönlich gestellt
und geht jeden Bruder persönlich und direkt an. Über die Alten Pflichten von
James Anderson ist schon sehr viel geschrieben worden. Sie bilden auch heute
noch, obwohl sie aus dem Jahre 1723 stammen, die Grundlage der Freimaurerei.
Was unter den "Alten Pflichten" verstanden wird, ist in der ersten Ausgabe
der "Constitutions" von Reverend James Anderson enthalten, der 1723 im
Auftrag des Grossmeisters Herzog von Montagu ein Manuskript vorlegte, das
die Genehmigung der Grossloge fand.Das Buch enthält zunächst ein
Vorwort mit Widmung an den Herzog von Montagu, unterschrieben von J. T.
Desaguliers, dem Deputierten Grossmeister. Hieraus folgt eine Geschichte der
Freimaurerei, die bei jeder Aufnahme von neuen Brüdern vorgelesen werden
soll. Sie beginnt bei Adam und endet bei den Steinmetzen und Bauleuten der
englischen Könige. Auf diese in mehrfacher Beziehung sonderbare
Geschichtsklitterung folgt dann das eigentliche Hauptstück, "The Charges of
a Free-mason". Darauf folgt eine Art Hausordnung, "General Regulations", in
39 Punkten, die wir heute als Verfassung oder Gesetzbuch bezeichnen würden.
Die Alten Pflichten sollten jedem Freimaurer bekannt sein. Beim heutigen
Thema haben wir aber bewusst von diesen Alten Pflichten abgesehen, sondern
die Frage nach den heutigen und aktuellen Pflichten eines Freimaurers
gefragt. Der Alt Stuhlmeister Louis Ribaux stellt sie in seinem Artikel
umfassend dar. Marcel Valmy, der als Autor verschiedener Bücher über die
Freimaurerei das Thema von Grund auf kennt, listet die Pflichten auf seine
Art auf. Uns dünkt, dass damit genügend Lese- und vor allem auch
Diskussionsstoff geliefert wird, um in den Logen das Thema noch vertiefter
zu behandeln. Wir können mit unserer Zeitschrift nur Denkanstösse geben. Die
Arbeit muss jeder einzelne tun.
Alfred Messerli
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