Alpina 4/2007

Wir sprechen seit der Französischen Revolution, aber auch seit dem 2.Weltkrieg, als am Sitz der UNO in New York 1948 die Allgemeinen Menschenrechte verkündet wurden, immer wieder von Rechten, die jedem Menschen zustehen. Dazu gehört primär eine menschenwürdige Existenz, die Gedankenfreiheit die freie Meinungsäusserung und anderes. Die Menschenrechte entsprechen dem Menschenbild der Aufklärung. Und damit auch den Grundsätzen der Freimaurerei. Der «aufgeklärte» Mensch kann als Individuum über sein Schicksal selbst und mit eigener Verantwortung bestimmen. Niemand, auch nicht der Staat, darf ihn daran hindern. Alle späteren Demokratiebewegungen im 18. und 19. Jahrhundert haben dieses Menschenbild übernommen.Aber gibt es nicht auch Menschenpflichten, die die Ausübung der Menschenrechte erst ermöglichen? Es erstaunt tatsächlich, dass die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom Jahre 1948 praktisch nur von den Menschenrechten spricht. Der Begriff «Grundpflichten» findet sich lediglich in Artikel 29.

Dort wird festgehalten, dass jeder Mensch auch Pflichten gegenüber der Gemeinschaft hat, in der allein die freie und volle Entwicklung seiner Persönlichkeit möglich ist. Jeder Mensch ist in Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, um den andern Menschen die Ausübung ihrer Rechte zu gestatten. Und die Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Grundsätzen der Vereinigten Nationen ausgeübt werden. Oder anders ausgedrückt: Jeder Mensch hat bei der Ausübung seiner Rechte die Pflicht, auf die Rechte anderer Rücksicht zu nehmen.

Erstaunlich ist es, dass die Vereinten Nationen bis heute keinen Katalog der Menschenpflichten beschlossen haben. Die UNO tut sich schwer damit. Wohl liegt schon seit 1997 ein umfassender Entwurf für die «Allgemeine Erklärung der Menschenpflichten» vor. Aber er ruht in einer der vielen tiefen Schubladen der UNO. Keiner will sich an das heisse Thema heran machen. Es wird nicht einmal diskutiert. Der Kant’sche Imperativ «Was Du nicht willst, das man Dir tut, das füg auch keinem andern zu». Gilt auch noch heute.

Der Entwurf nimmt diesen Gedanken grundsätzlich auf. Beispielsweise in Artikel 9: «Alle Menschen haben die Pflicht, Armut, Unterernährung, Unwissenheit und Ungleichheit zu überwinden. Sie sollen auf der Welt eine nachhaltige Entwicklung fördern, um für alle Menschen Würde, Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit zu gewährleisten». Ein hohes Ziel, dem die Freimaurerei auf der ganzen Welt zustimmen kann. Aber bleibt dies alles nur ein Stück Papier? Macht sich niemand daran, dieses hehre Ziel zu erreichen? Müsste die Freimaurerei diesen Gedanken nicht wenigstens in die Alten Pflichten einbauen?

Alfred Messerli   
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