Erklärung

Die Abgeordnetenversammlung der Schweizerischen Grossloge Alpina hat am 6. Juni 2009 die folgende Erklärung betreffend Frauen-Freimaurerei in der Schweiz verabschiedet.

In Erwägung nachstehender Feststellungen

  1. In der Schweiz existieren seit geraumer Zeit und parallel zur SGLA andere freimaurerische Organisationen, welche im engsten Sinne unserer Verfassung nicht regulär arbeiten.
  2. Soweit wir dies beurteilen können, praktizieren Frauenlogen eine qualitativ gute Freimaurerei welche, mit Ausnahme dass sie Frauen aufnehmen, sonst im Sinne der SGLA nahezu regulär wäre.
  3. Die Existenz dieser Organisationen wird von der SGLA dokumentiert, so z.B. im Jahr 1999 publizierten « Handbuch des Freimaurers », als auch durch Beiträge über die Frauen-Freimaurerei auf der SGLA-Homepage.
  4. An verschiedenen Orten in der Schweiz hat sich auf Logenebene eine Zusammenarbeit in den Bereichen Wohltätigkeit, Konferenzen, öffentliche Anlässe und gegenseitige Nutzung der Infrastrukturen etabliert.

beschliesst die Schweizerische Grossloge Alpina folgendes

  1. Sie anerkennt
    die Existenz der Frauen-Freimaurerei in der Schweiz, mit welcher sie jedoch keine formellen Beziehungen unterhält und mit welcher jegliches Besuchsrecht sowie der Austausch von Freundschaftsbürgen ausgeschlossen ist.
  2. Sie unterstützt
    informelle und regelmässige Kontakte auf der Ebene der Schweizer Direktorien der SGLA und der Schweizerischen Frauen-Grossloge und ist überzeugt, dass dies positive Auswirkungen für die Freimaurerei in der Schweiz haben wird.
  3. Sie ist offen gegenüber
    nicht-rituellen Kontakten zwischen den SGLA- und Frauenlogen um aktiv in sozialen, humanitären, kulturellen und anderen sinnvollen Bereichen zusammenzuarbeiten.