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Erklärung
Die Abgeordnetenversammlung der
Schweizerischen Grossloge Alpina hat am 6. Juni 2009 die
folgende Erklärung betreffend Frauen-Freimaurerei in der Schweiz
verabschiedet.
In Erwägung nachstehender Feststellungen
- In der Schweiz existieren seit geraumer Zeit und
parallel zur SGLA andere freimaurerische Organisationen,
welche im engsten Sinne unserer Verfassung nicht regulär
arbeiten.
- Soweit wir dies beurteilen können, praktizieren
Frauenlogen eine qualitativ gute Freimaurerei welche, mit
Ausnahme dass sie Frauen aufnehmen, sonst im Sinne der SGLA
nahezu regulär wäre.
- Die Existenz dieser Organisationen wird von der SGLA
dokumentiert, so z.B. im Jahr 1999 publizierten « Handbuch
des Freimaurers », als auch durch Beiträge über die
Frauen-Freimaurerei auf der SGLA-Homepage.
- An verschiedenen Orten in der Schweiz hat sich auf
Logenebene eine Zusammenarbeit in den Bereichen
Wohltätigkeit, Konferenzen, öffentliche Anlässe und
gegenseitige Nutzung der Infrastrukturen etabliert.
beschliesst die Schweizerische Grossloge Alpina folgendes
- Sie anerkennt
die Existenz der Frauen-Freimaurerei in der Schweiz, mit
welcher sie jedoch keine formellen Beziehungen unterhält und
mit welcher jegliches Besuchsrecht sowie der Austausch von
Freundschaftsbürgen ausgeschlossen ist.
- Sie unterstützt
informelle und regelmässige Kontakte auf der Ebene der
Schweizer Direktorien der SGLA und der Schweizerischen
Frauen-Grossloge und ist überzeugt, dass dies positive
Auswirkungen für die Freimaurerei in der Schweiz haben wird.
- Sie ist offen gegenüber
nicht-rituellen Kontakten zwischen den SGLA- und Frauenlogen
um aktiv in sozialen, humanitären, kulturellen und anderen
sinnvollen Bereichen zusammenzuarbeiten.
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