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	Grundsätze der Schweizer Logen
	
		
			
			
			  
			Silberdistel. Wer sucht, der findet. 
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			Die Grundsätze der Schweizerischen Grossloge Alpina (SGLA), der auch 
			die Loge Catena Humanitatis angehört lauten: 
 
				
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					I.  | 
					
					 
					Der Freimaurerbund ist eine Verbindung freier Männer, die 
					ihr Brauchtum von den Baubruderschaften des Mittelalters 
					herleitet. Die Vorschriften, wie sie für jene Bruderschaften 
					gültig waren und in verschiedenen Urkunden, namentlich in 
					den sogenannten "Alten Pflichten der Freimaurer von 
					1723",und in den Ritualen enthalten sind, dienen dem 
					Freimaurerbund auch heute noch als Richtlinien zur 
					Belehrung.   | 
				 
				
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					II.  | 
					
					 
					Die Freimaurer betrachten sich als Brüder, ihren Bund als 
					einen Bruderbund. Sie wissen, dass alle Menschen, so 
					verschieden ihre Gaben und ihre Verhältnisse auch sein 
					mögen, als gleichberechtigte Wesen geboren sind. Sie wissen 
					aber auch dass diese Wahrheit im Leben der Menschen häufig 
					verkannt wird und erachten es deshalb als ihre Pflicht, 
					brüderliche Gesinnung unter sich und gegenüber ihren 
					Mitmenschen zu erwecken und zu betätigen.   | 
				 
			 
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					III. | 
					
					
					Der Zweck des Freimaurerbundes ist die Erziehung seiner 
					Mitglieder zum wahren Menschentum. Die Mittel zu diesem 
					Zweck sind: die Übung der von den Baubrüderschaften 
					übernommenen symbolischen Gebräuche; gegenseitige Belehrung 
					über die wichtigsten Angelegenheiten der Menschheit; Pflege 
					des Idealen und Anregung zu wahrer Freundschaft und 
					Bruderliebe; Erfüllung der sozialen Pflichten und Pflege der 
					Wohltätigkeit. Im weiteren setzt sich der Freimaurerbund zum 
					Ziel, seine Grundsätze ausserhalb der Loge zu verbreiten, 
					die Bildung und Aufklärung nach Kräften zu fördern, 
					gemeinnützige Anstalten zu unterstützen und nötigenfalls 
					solche zu gründen und der Intoleranz entgegenzutreten. | 
				 
				
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					IV.  | 
					
					 
					Der Freimaurerbund arbeitet zu Ehren des allmächtigen 
					Baumeisters aller Welten *). Er huldigt dem Grundsatz der 
					Gewissens-, Glaubens- und Geistesfreiheit und verwirft jeden 
					Zwang, der diese Freiheit bedroht. Er achtet jedes 
					aufrichtige Bekenntnis und jede ehrlich Überzeugung und 
					verwirft jede Verfolgung Andersdenkender. Den alten 
					Überlieferungen gemäss, liegen bei allen rituellen Arbeiten 
					das Buch der Heiligen Gesetze, Winkelmass und Zirkel, die 
					Drei Grossen Lichter der Freimaurerei, als Symbole auf dem 
					Altar. *) vergleichbar mit dem in den christlichen 
					Religionen verwendeten Ausdruck "Gott".   | 
				 
				
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					V.  | 
					
					 
					Der schweizerische Freimaurer macht es sich zur Pflicht, die 
					Freiheit und Unabhängigkeit des Vaterlandes zu verteidigen 
					und zur Erhaltung des inneren Friedens in Wort, Schrift und 
					Tat nach Kräften beizutragen. Er tritt getreu der Tradition 
					des Bundes für die Beachtung der Menschenrechte ein. Die 
					einzelnen Mitglieder sollen sich in Betätigung der 
					maurerischen Grundsätze an den öffentlichen Angelegenheiten 
					beteiligen und dabei so handeln, wie es nach ihrer innersten 
					Überzeugung für das Wohl und das Gedeihen des Vaterlandes am 
					besten ist.   | 
				 
				
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					VI.  | 
					
					 
					Die Loge ist ein friedlicher und neutraler Tempel, dessen 
					Schwelle die Gegensätze und Leidenschaften des Aussenlebens 
					nicht überschreiten sollten. 
					Die Loge mischt sich nicht in parteipolitische oder 
					konfessionelle Streitfragen. Zur Belehrung über derartige 
					Fragen ist jedoch ein gegenseitiger Meinungsaustausch 
					gestattet, der indessen weder zu Abstimmungen noch überhaupt 
					zu Beschlüssen führen darf, welche die individuelle Freiheit 
					der Mitglieder beinträchtigen könnten.   | 
				 
				
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					VII.  | 
					
					 
					Der Bund nimmt ohne Unterschied des Glaubens, der Rasse, der 
					Nationalität, der politischen Partei oder des bürgerlichen 
					Standes freie Männer von gutem Rufe auf, die sich in dem 
					Streben nach Veredelung brüderlich vereinigen wollen. Er 
					verwirft das förmliche Anwerben von Mitgliedern. Damit ist 
					nicht ausgeschlossen, dass Logenmitglieder solchen Männern, 
					die sie für den Bund als geeignet erachten, in diskreter 
					Weise aufklärende Mitteilungen über das Wesen und den Zweck 
					des Bundes machen.   | 
				 
				
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					VIII.  | 
					
					 
					Die Freimaurer haben die Verpflichtung, die Gesetze der 
					Grossloge und der Loge treu zu befolgen, deren Ehre und 
					Interessen nach Kräften zu wahren und zu fördern. Sofern 
					ihre Überzeugung oder ihre Verhältnisse es erfordern, steht 
					ihnen der Austritt aus dem Bund frei.   | 
				 
			 
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