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Grundsätze der Schweizer Logen
Silberdistel. Wer sucht, der findet.
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Die Grundsätze der Schweizerischen Grossloge Alpina (SGLA), der auch
die Loge Catena Humanitatis angehört lauten:
I. |
Der Freimaurerbund ist eine Verbindung freier Männer, die
ihr Brauchtum von den Baubruderschaften des Mittelalters
herleitet. Die Vorschriften, wie sie für jene Bruderschaften
gültig waren und in verschiedenen Urkunden, namentlich in
den sogenannten "Alten Pflichten der Freimaurer von
1723",und in den Ritualen enthalten sind, dienen dem
Freimaurerbund auch heute noch als Richtlinien zur
Belehrung. |
II. |
Die Freimaurer betrachten sich als Brüder, ihren Bund als
einen Bruderbund. Sie wissen, dass alle Menschen, so
verschieden ihre Gaben und ihre Verhältnisse auch sein
mögen, als gleichberechtigte Wesen geboren sind. Sie wissen
aber auch dass diese Wahrheit im Leben der Menschen häufig
verkannt wird und erachten es deshalb als ihre Pflicht,
brüderliche Gesinnung unter sich und gegenüber ihren
Mitmenschen zu erwecken und zu betätigen. |
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III. |
Der Zweck des Freimaurerbundes ist die Erziehung seiner
Mitglieder zum wahren Menschentum. Die Mittel zu diesem
Zweck sind: die Übung der von den Baubrüderschaften
übernommenen symbolischen Gebräuche; gegenseitige Belehrung
über die wichtigsten Angelegenheiten der Menschheit; Pflege
des Idealen und Anregung zu wahrer Freundschaft und
Bruderliebe; Erfüllung der sozialen Pflichten und Pflege der
Wohltätigkeit. Im weiteren setzt sich der Freimaurerbund zum
Ziel, seine Grundsätze ausserhalb der Loge zu verbreiten,
die Bildung und Aufklärung nach Kräften zu fördern,
gemeinnützige Anstalten zu unterstützen und nötigenfalls
solche zu gründen und der Intoleranz entgegenzutreten. |
IV. |
Der Freimaurerbund arbeitet zu Ehren des allmächtigen
Baumeisters aller Welten *). Er huldigt dem Grundsatz der
Gewissens-, Glaubens- und Geistesfreiheit und verwirft jeden
Zwang, der diese Freiheit bedroht. Er achtet jedes
aufrichtige Bekenntnis und jede ehrlich Überzeugung und
verwirft jede Verfolgung Andersdenkender. Den alten
Überlieferungen gemäss, liegen bei allen rituellen Arbeiten
das Buch der Heiligen Gesetze, Winkelmass und Zirkel, die
Drei Grossen Lichter der Freimaurerei, als Symbole auf dem
Altar. *) vergleichbar mit dem in den christlichen
Religionen verwendeten Ausdruck "Gott". |
V. |
Der schweizerische Freimaurer macht es sich zur Pflicht, die
Freiheit und Unabhängigkeit des Vaterlandes zu verteidigen
und zur Erhaltung des inneren Friedens in Wort, Schrift und
Tat nach Kräften beizutragen. Er tritt getreu der Tradition
des Bundes für die Beachtung der Menschenrechte ein. Die
einzelnen Mitglieder sollen sich in Betätigung der
maurerischen Grundsätze an den öffentlichen Angelegenheiten
beteiligen und dabei so handeln, wie es nach ihrer innersten
Überzeugung für das Wohl und das Gedeihen des Vaterlandes am
besten ist. |
VI. |
Die Loge ist ein friedlicher und neutraler Tempel, dessen
Schwelle die Gegensätze und Leidenschaften des Aussenlebens
nicht überschreiten sollten.
Die Loge mischt sich nicht in parteipolitische oder
konfessionelle Streitfragen. Zur Belehrung über derartige
Fragen ist jedoch ein gegenseitiger Meinungsaustausch
gestattet, der indessen weder zu Abstimmungen noch überhaupt
zu Beschlüssen führen darf, welche die individuelle Freiheit
der Mitglieder beinträchtigen könnten. |
VII. |
Der Bund nimmt ohne Unterschied des Glaubens, der Rasse, der
Nationalität, der politischen Partei oder des bürgerlichen
Standes freie Männer von gutem Rufe auf, die sich in dem
Streben nach Veredelung brüderlich vereinigen wollen. Er
verwirft das förmliche Anwerben von Mitgliedern. Damit ist
nicht ausgeschlossen, dass Logenmitglieder solchen Männern,
die sie für den Bund als geeignet erachten, in diskreter
Weise aufklärende Mitteilungen über das Wesen und den Zweck
des Bundes machen. |
VIII. |
Die Freimaurer haben die Verpflichtung, die Gesetze der
Grossloge und der Loge treu zu befolgen, deren Ehre und
Interessen nach Kräften zu wahren und zu fördern. Sofern
ihre Überzeugung oder ihre Verhältnisse es erfordern, steht
ihnen der Austritt aus dem Bund frei. |
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